Finanzierung / Zahlungsbedingungen

Sorge rechtzeitig für die Finanzierung, damit …

… deine Ausbildung nicht aus finanziellen Gründen ins Stocken geraten kann  und die Chance für „Ready-Entry“ bei einem zukünftigen Arbeitgeber bestmöglich  gewahrt wird. Die Übernahme deiner Ausbildungskosten seitens eines zukünftigen Arbeitgebers ist eher unwahrscheinlich und wenn, immer mit einer  Rückzahlungs- und/oder Zeitverpflichtung deinerseits verbunden.

Besser: Sorge für deine eigene Finanzierung, damit Du dich am „Piloten-Markt“ unabhängig und flexibel bewegen kannst.

Die Höhe des notwendigen finanziellen Rahmens ist aus unseren Preislisten ersichtlich.

Vergleiche Gleiches mit Gleichem!  Angebote für modulare Ausbildungen beinhalten in der Regel nicht die Kosten des erforderlichen „TimeBuilding“, um das nächste  Ausbildungsmodul starten zu können. Und: Bei AFS bezahlst du nur für tatsächlich beanspruchte Leistungen, es gibt weder Beitrittsgebühren noch „freiwillige“ Leistungen oder Verpflichtungen.

Wenn Du eine Fremdfinanzierung in Anspruch nimmst, ist AFS mit Informationen/Auskünften/Unterlagen für deinen Finanzierer (Eltern, Bank…) behilflich. Kredite können in der Regel im Auftrag deines Finanzierers von AFS treuhändisch verwaltet und entsprechend Ausbildungsfortschritt über Teil-Rechnungen abgeschichtet werden.

Und: Bemühe dich auch um Förderungen (AMS…)

Zahlungsbedingungen

AFS geht bei der Bezahlung von unmittelbaren Leistungen (Fluglehrer-Arbeitszeit, Flugzeug-Miete, Betankungen, Nebengebühren…) zunächst in Vorlage. 

Die Abrechnung der LFZ-Betriebskosten erfolgt zeitnah nach Aufwand (Preislisten). Dies gilt auch für die Flug-Nebengebühren (Landegebühren, Navigationsgebühren, Spesen…) und in der Regel ohne Aufschlag.

Flugschüler leisten Vorauszahlungen auf die Ausbildungskosten.Ist die Vorauszahlung nahezu verbraucht, wird seitens AFS die nächste Vorauszahlung vorgeschrieben. Bei Zahlungsverzug und verbrauchter Vorauszahlung wird die Ausbildung temporär ausgesetzt.

Bezüglich der LFZ-Betriebskosten gilt die jeweils gültige AFS-Preisliste. Die Preise werden 1x jährlich (April) der Real-Situation angepasst. Leistungsverbräuche bis dorthin werden gemäß vorheriger, danach gemäß neuer Preisliste abgerechnet.